Was in 2022 für Immobilienprofis wichtig geworden ist

Bezahlbarer Wohnraum im Stadtentwicklungsgebiet "nordwärts"

Neues Jahr, neue Gesetze und Regeln: Trotz der Corona-Pandemie wurden 2020 verschiedene Reformen abgeschlossen und bringen im laufenden Jahr zahlreiche Veränderungen für die Immobilienbranche mit sich. Andere Neuerungen sind auf der Zielgeraden. Wir haben die wichtigsten Veränderungen für Sie zusammengefasst.

Bezahlbarer Wohnraum im Stadtentwicklungsgebiet "nordwärts"

WEG-Novelle

Erleichterte Beschlussfassung, grundsätzliche Beschlussfähigkeit der Eigentümerversammlung und deren verlängerte Ladungsfrist, Anspruch auf privilegierte Maßnahmen, mehr Rechtssicherheit für Eigentümer und Dienstleister durch veränderte Vertretungsbefugnisse, Einführung des Vermögensberichts, mehr Flexibilität bei der Festlegung der Verwalterbefugnisse und jederzeitige Abberufung des Verwalters – durch die Reform des Wohnungseigentumsgesetzes müssen Immobilienverwaltungen 2021 zahlreiche Änderungen im Tagesgeschäft umsetzen. Die diversen Neuerungen (» der VDIV berichtete) bilden den inhaltlichen Schwerpunkt von vielen Veranstaltungen und Seminaren des VDIV Deutschland und seiner Landesverbände, um Immobilienverwaltungen detailliert und praxisnah über die Auswirkungen der Novelle zu informieren. Wichtige Details finden Sie auch in den aktuellen Ausgaben unseres Fachmagazins VDIVaktuell, die Sie im » eMag-Archiv durchstöbern können.

Zensus 2022

Der eigentlich für Mai 2021 geplante EU-weite Zensus wird nun im Mai 2022 stattfinden, die erforderlichen Datenzuführungen sind dem neuen Stichtag – 15. Mai 2022 – angepasst (» der VDIV berichtete). Immobilienverwaltungen müssen sich dementsprechend in diesem Jahr um die entsprechenden Vorbereitungen kümmern – von der Information der Wohnungseigentümer zu Erhebung und datenschutzrechtlich relevanten Aspekten bis zur Beschlussfassung über entsprechende Vergütungen.

Neue CO2-Abgabe

Seit dem 1. Januar 2021 gilt bundesweit eine CO2-Steuer auf fossile Brennstoffe (» der VDIV berichtete). Hierdurch steigen sowohl die Preise für Benzin und Diesel als auch die Heizkosten. Die CO2-Abgabe von zunächst 25 Euro pro Tonne erhöht den Preis für einen Liter Heizöl nach Berechnungen der deutschen Emissionshandelsstelle um acht Cent. Nutzer von mit Erdgas betriebenen Heizungen müssen mit einem Aufschlag von gut 0,6 Cent pro Kilowattstunde rechnen. Der Festpreis für CO2- Zertifikate soll bis 2025 schrittweise auf 55 Euro ansteigen. Unklar ist bislang noch, ob Vermieter die Kosten durch die CO2-Abgane vollständig auf die Mieter umlegen dürfen oder ob bzw. in welchem Umfang sie sie selbst tragen müssen.

Mehr Wohngeld, weniger EEG-Umlage

Um Geringverdiener bei der neuen CO2-Bepreisung zu entlasten, steigt das Wohngeld im Schnitt um rund 15 Euro je Monat und Haushalt (» der VDIV berichtete). Für jedes weitere Haushaltsmitglied kommen bis zu 3,60 Euro hinzu. Von der Erhöhung sollen rund 665.000 Menschen in Deutschland profitieren. Erfreulich für alle Verbraucher: Die EEG-Umlage, die der Förderung erneuerbarer Energien dient, ist leicht gesunken: Betrug sie im vergangenen Jahr 6,76 Cent pro Kilowattstunde – übrigens rund ein Fünftel des Strompreises –, liegt sie seit dem Jahreswechsel bei 6,40 Cent je Kilowattstunde (» der VDIV berichtete).

Geteilte Maklerprovision beim Verkauf

Bereits eine Woche vor dem Jahreswechsel in Kraft getreten sind die Änderungen bei der Maklerprovision: Seit dem 23. Dezember 2020 muss laut „Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser“ der Käufer nur noch maximal die Hälfte der Maklercourtage zahlen (» der VDIV berichtete). Die bisherige Praxis, dass der Verkäufer zwar den Makler beauftragt, dieser aber vom Käufer bezahlt wird, ist damit passé. Die Höhe der Provision variiert je nach Bundesland und kann inklusive Mehrwertsteuer bis zu 7,14 Prozent des Kaufpreises betragen.

TKG-Novelle und drohender Fall des Nebenkostenprivilegs

Mit einer umfassenden Überarbeitung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) soll der Glasfaserausbau für schnelles Internet deutlich vorangetrieben werden. Vorgesehen ist allerdings auch die Abschaffung der Umlagefähigkeit der Breitbandanschlusskosten, das sogenannte Nebenkostenprivileg in § 2 Nr. 15 Betriebskostenverordnung. Das kostengünstige Sammelinkasso wäre dadurch nicht mehr möglich und Mieter würden künftig deutlich höher belastet. Im Dezember 2020 hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf beschlossen (» der VDIV berichtete), nun befassen sich Bundestag und Bundesrat mit der TKG-Novelle. Ziel ist das Inkrafttreten des Telekommunikationsmodernisierungsgetzes (TKMoG) spätestens im Sommer 2021.

Bezahlbarer Wohnraum im Stadtentwicklungsgebiet "nordwärts"

Neue Anforderungen für Energieausweise

Seit Inkrafttreten des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) am 1. November 2020 gelten neue Anforderungen für die energetische Qualität von Gebäuden – und neue Regeln für die Erstellung und Verwendung von Energieausweisen. So kann nun bei der Erstellung der Aufwand für eine Begehung des Objekts vermieden werden, indem Bildaufnahmen eingereicht werden. Bis zum Ablauf der Übergangsfrist am 1. Mai dürfen Energieausweise weiterhin nach den bisherigen Vorschriften erstellt werden. Zudem ist laut GEG bei Sanierung und Hausverkauf eine kostenlose Energieberatung Pflicht, und Makler müssen in Inseraten zwingend Angaben zum Energieausweis machen sowie diesen bei Vermietung und Verkauf vorlegen.

Einbaupflicht für fernauslesbare Verbrauchszähler (EED-Richtlinie)

Werden in diesem Jahr neue Verbrauchszähler installiert, müssen diese fernauslesbar sein, sofern dies technisch machbar, kosteneffizient und im Hinblick auf Energieeinsparungen verhältnismäßig ist – so sieht es die Energieeffizienzrichtlinie (EED) vor. Sind entsprechende Messgeräte installiert, haben die Bewohner seit dem 25.10.2020 Anspruch auf eine halbjährliche Aufstellung ihrer Verbrauchsdaten. Ab 1.1.2022 müssen die Verbrauchsinformationen dann sogar monatlich bereitgestellt werden. Bereits installierte nicht fernablesbare Geräte haben Bestandsschutz, müssen aber bis zum 1.1.2027 nachgerüstet werden.

Genehmigungsvorbehalt für Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen

Nachdem im Dezember 2020 der vom Bundeskabinett beschlossene Entwurf für das Baulandmobilisierungsgesetz im Rahmen der geplanten Novelle des Baugesetzbuches (BauGB) mitsamt dem umstrittenen strengen Genehmigungsvorbehalt im Bundesrat beraten wurde (» der VDIV berichtete), geht nun das parlamentarische Verfahren weiter.

Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) steht noch aus

Ziel des Gesetzes ist, die Möglichkeiten für das Laden von Elektrofahrzeugen zu Hause, am Arbeitsplatz und bei der Erledigung alltäglicher Besorgungen zu verbessern. Daher sieht es vor, dass bei Neubau oder größerer Renovierung eines Wohngebäudes mit mehr als zehn Stellplätzen innerhalb des Gebäudes oder auf einer angrenzenden Fläche künftig jeder Stellplatz mit Schutzrohren für Elektrokabel ausgestattet werden muss. Bei Nichtwohngebäuden mit mehr als zehn Stellplätzen muss jeder fünfte Stellplatz entsprechend ausgerüstet und zudem mindestens ein Ladepunkt errichtet werden (» der VDIV berichtete). Ein Entwurf des Gesetzes wurde zwar bereits im Mai 2020 vom Kabinett beschlossen und in den Bundestag eingebracht, bislang wurde das GEIG aber noch nicht verabschiedet.

Verschärfung des Mietwucher-Paragrafen

Das als Ordnungswidrigkeitstatbestand ausgestaltete Verbot der Mietpreisüberhöhung des Paragrafen 5 des Wirtschaftsstrafgesetzes soll angepasst und verschärft werden, um einen erweiterten Anwendungsbereich für die Norm zu schaffen. Auf das Erfordernis der Ausnutzung eines geringen Angebots an vergleichbaren Räumen soll verzichtet und stattdessen bei der Frage der Unangemessenheit auf ein objektives Kriterium abgestellt werden, nämlich das Vorliegen eines geringen Angebots, um die bestehenden Beweisprobleme erheblich zu entschärfen. Darüber hinaus soll der Bußgeldrahmen auf 100.000 Euro erhöht werden. Der Ende 2019 beschlossene Gesetzentwurf wurde zwar schon im Januar 2020 dem Bundestag zur Beratung vorgelegt, das Gesetzgebungsverfahren ist aber noch nicht abgeschlossen.

Bezahlbarer Wohnraum im Stadtentwicklungsgebiet "nordwärts"

 
 
 
 

Bezahlbarer Wohnraum im Stadtentwicklungsgebiet "nordwärts"


ÜBER DEN AUTOR

Autor

Matthias Rützler

ist Experte für Immobilienmanagement, Immobilienkaufmann und hat bereits zahlreiche Projekte aufgebaut.  In diesem Blog erhalten Sie Artikel über die System Immobilie und andere INFORMATIONEN des Alltags die für Sie interessant sein könnten

Dein erfolgreiches Onlinebusiness mit nur einer Software!

Mit FunnelCockpit hast du alle Marketing-Tools in einem System.

UI FunnelBuilder

Erhalte Tools wie FunnelBuilder, Splittests, E-Mail Marketing, Webinare, VideoPlayer, Mitglieder-Bereiche und vieles mehr...

© e-optima

Blog erstellt mit FunnelCockpit

Erstelle Funnels in wenigen Minuten!

Deine Seite? Reaktiviere deinen Account um diesen Banner zu entfernen.
Mehr erfahren